Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken in Apotheken frühestens ab 15. Dezember

Mit einer „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ sollen alle Risikogruppen Zugang zu kostenlo-sen bzw. vergünstigten FFP2-Masken bekommen. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, dass sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen können. Allein die Ankündigung einer solchen Verordnung hat bereits heute zu einem enormen Andrang in allen saarländischen Apotheken geführt.

Aber: Apotheken verteilen frühestens ab dem 15. Dezember 2020 an Risikopatienten jeweils 3 kostenlose Schutzmasken. Die Patienten haben bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen.

Voraussetzung für den Start der Verteilung ist, dass die entsprechende Verordnung des Bundesgesund-heitsministeriums in Kraft gesetzt sein. Damit ist nicht vor nächster Woche zu rechnen.

„Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen. Ich rufe außerdem jeden Pati-enten dazu auf, seine Stammapotheke aufzusuchen“, sagt Manfred Saar, Präsident der Apothekerkam-mer des Saarlandes. „Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen können. Das geht nicht alles an einem Tag.“ Saar weiter: „Die ersten 3 Masken werden an alle Risiko-gruppen ohne große Vor-ab-Prüfung verteilt. Damit besteht natürlich die Gefahr, dass sich manche Pati-enten in mehreren Apotheken 3 Masken besorgen. Ich appelliere bereits an dieser Stelle an alle Patien-ten, dies nicht zu tun. Nur wenn sich jeder Patient in einem ersten Schritt auf die ihm zustehenden 3 Masken beschränkt, werden alle Risikogruppen versorgt werden können. Andernfalls werden die Schwa-chen und Langsamen in unserer Gesellschaft unversorgt bleiben. Dies kann und darf nicht sein!“

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung 2 fälschungssichere Berechtigungsscheine für je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird für jeweils 6 Masken eine Zuzahlung von zwei Euro vorgese-hen. Insgesamt hat jeder Betroffene Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs.

(Pressemitteilung der Apothekerkammer des Saarlandes)

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